Architekturvertrag

Kein grösseres Bauvorhaben ohne Architekturvertrag! Ob Sie sich als Bauherr Ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen oder als Architekt Architekturleistungen anbieten: Vertragliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen am Bau. Unsere Vorlage für einen Architekturvertrag orientiert sich am Schweizer Recht und an der aktuellen Schweizer Rechtssprechung und Literatur. Sie wurde mithilfe renommierter Fachanwälte verfasst. So gehen Sie bei Ihren Bauprojekten keine unnötigen rechtlichen oder finanziellen Risiken ein.


Definition: Was ist ein Architekturvertrag?

Was versteht man überhaupt unter einem Architekturvertrag und warum lohnt es sich einen solchen Vertrag abzuschliessen? Mit dem Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag) verspricht ein freischaffender, selbständig erwerbender Architekt oder Architekturbüro (in welcher Rechtsform auch immer) dem Bauherrn die Erbringung von Architekturleistungen. Gegenstand des Architekturvertrages sind Beratung, Planung, Projektierung, Koordination und Überwachung im Zusammenhang mit der Erstellung eins Bauwerkes. Der Schwerpunkt des Architekten im Bereiche der Planung und Projektierung liegt meistens im ästhetisch-gestalterischen Bereich, ganz im Gegensatz zu den mehr technisch-funktionalen Aufgaben des Bauingenieurs.

So können Sie sicher sein, dass es beim Hausbau oder beim Umbau Ihrer Wohnung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Im Gegenzug verpflichten Sie sich dazu, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Als Anbieter von Bauleistungen minimieren Sie durch den Abschluss eines lückenlosen Bauwerkvertrags Ihre unternehmerischen Risiken - eine wichtige Voraussetzung für Ihren Geschäftserfolg.


Architekturvertrag: Die rechtlichen Grundlagen

Nicht nur von dogmatischer, sondern auch von praktischer Bedeutung ist, ob ein Gesamt- oder ein Teilvertrag vorliegt und, welche Leistung verabredet sind. Ebenso wesentlich ist die rechtliche Zuordnung der einzelnen Architektenleistungen, unabhängig davon, ob beim Gesamtvertrag dogmatisch ein sog. „gemischter Vertrag“ (Anwendung der Normen verschiedener gesetzlicher Verträge) oder ein sog. „Innominatkontrakt“ (nicht gesetzlich geregelter Vertrag) angenommen wird. Der Architekurvertrag enthält werkvertragliche, aber auch auftragsrechtliche Elemente. Aufgrund der Nichtregelung des Architekurvertrages im Schweizer Recht ist es ausserordentlich wichtig, dass die Parteien von Anfang an ihre Vereinbarungen in einem schriftlichen Architekturvertrag regeln.


Aufgaben, Termine, Preise, Haftung und Urheberrecht durch Architekturvertrag geregelt

Gerade bei länger dauernden Bauprojekten spielt der Architekturvertrag eine tragende Rolle: Er regelt den Aufgabenbereich des Architekten und legt Termine, Preise, Qualität und Leistungen fest. Ein wichtiger Bestandteil eines Architekurvertrages sind ausserdem Regelungen zur Garantie und Haftung: Kommt es zu Verzögerungen, Mängeln oder Bauschäden, so sind die Pflichten und die Aufteilung der Kosten im Vertrag detailliert beschrieben. Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten zur Kündigung im Architekurvertrag klar definiert. So schützen Sie sich vor einer Kostenlawine, falls Sie mit Ihrem Vertragspartner - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr zusammenarbeiten wollen.


Eine rechtssichere Vorlage für Ihren Architekturvertrag

Die Erstellung eines Architekurvertrages ist anspruchsvoll und gehört daher unbedingt in die Hände ausgewiesener Experten, die alle rechtlichen Fallstricke beim Bauen kennen. Unsere Muster-Vorlage wurde unter Mitwirkung erfahrener Anwälte erstellt und bietet Ihnen und Ihren Vertragspartnern maximale Rechtssicherheit. Die Vorlage mit einem Umfang von 17 Seiten ist im benutzerfreundlichen Word-Format verfügbar. Sie ist nicht schreibgeschützt, so dass Sie das Dokument mühelos Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können. Gehen Sie bei Ihren Bauprojekten keine unnötigen Risiken ein und vertrauen Sie auf einen lückenlosen Architekurvertrag, der Sie mit Sicherheit ruhig schlafen lässt!