Gesellschaftsvertrag
Kein gemeinsames Vorhaben ohne Gesellschaftsvertrag! Ob Sie sich in der Gründungsphase befinden oder bereits eine stille Gesellschaft mündlich oder schriftlich führen und eines gemeinsames Vorhaben mit Ihrem stillen Teilhaber bezwecken: Vertragliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen. Unsere Muster-Vorlage für einen Gesellschaftsvertrag orientiert sich am Schweizer Gesellschaftsrecht und wurde mithilfe renommierter Fachanwälte verfasst. So gehen Sie bei Ihren partnerschaftlichen Projekten keine unnötigen rechtlichen oder finanziellen Risiken ein.
Definition: Was ist eine stille Gesellschaft?
Was versteht man überhaupt unter einer stillen Gesellschaft und warum lohnt es sich einen solchen Vertrag abzuschliessen? Eine Gesellschaft, die gegen aussen nicht als Gesellschaft, sondern nur durch ihren Hauptgesellschafter auftritt, wird stille Gesellschaft genannt. Die stille Gesellschaft verfolgt in der Regel wirtschaftliche Ziele und kann, im Gegensatz zur einfachen Gesellschaft, im Handelsregister immerhin als Einzelunternehmung (was sie im Aussenverhältnis u.U. ist) eingetragen werden. Inhalt eines Gesellschaftsvertrages einer stillen Gesellschaften sind die Bezeichnung des Hauptgesellschafters und des stillen Teilhabers, die Defintion des gemeinsamen Zwecks, die Arten der Beiträge, Regelung des Einkommens aus dem Gesellschaftsvermögen, die Organisation der Gesellschaft (Geschäftsführung, Innenverhältnis der Gesellschafter), das Verhältnis der Gesellschaft gegenüber Dritten und vieles mehr.
Mit anderen Worten: Der Gesellschaftsvertrag beschreibt detailliert, welche konkreten Verhältnisse der stillen Gesellschaft sowohl der Gesellschafter unter sich, als auch gegenüber Aussen. So können Sie sicher sein, dass es beim gemeinsamen Vorhaben nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Als Gesellschafter minimieren Sie durch den Abschluss eines lückenlosen Gesellschaftsvertrages unternehmerische oder partnerschaftliche Risiken - eine wichtige Voraussetzung für Ihren Geschäftserfolg.