Konkubinat

Als Konkubinat wird das Zusammenleben zweier Personen ohne Trauschein bezeichnet. Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar. Sie können sich aber mit einem Konkubinatsvertrag absichern. MUSTER-URKUNDEN.ch bietet Ihnen individuell von Schweizer Fachanwälten auf Ihre Bedürfnisse ausgearbeitete und umfassende Konkubinatsverträge.

Konkubinatsvertrag

Die eingetragene Partnerschaft ist nur für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Heterosexuelle Paare, die nicht heiraten wollen, bzw. homosexuelle Paare, die sich nicht eintragen lassen wollen, die sich aber rechtlich absichern möchten, können einen Konkubinatsvertrag abschliessen.

Form des Vertrages: Der Konkubinatsvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Es ist sinnvoll, einen schriftlichen Konkubinatsvertrag zu erstellen. Dieser muss nicht vom einem Notar beurkundet werden, soweit nicht zusätzlich erbvertragliche Anordnungen darin enthalten sind.

Auflösung des Konkubinats: Bei der Trennung von Konkubinatspaaren gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie diese geregelt oder beispielsweise das Vermögen geteilt werden muss. Haben Sie einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen, gilt was dort festgelegt wurde. Die Details der Trennung (Aufteilung des Hausrats, des Vermögens usw.) können im Konkubinat auf freiwilliger Basis in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden. Damit sichern Sie sich rechtlich ab.