Unterhaltsvertrag Kind
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Der Unterhaltsvertrag

Besonders getrennt lebenden Eltern wird empfohlen, die Unterhaltsbeiträge für gemeinsameKinder vertraglich zu regeln. Der Unterhaltsvertrag muss vonder KESB genehmigt werden, damit er für das Kind verbindlich wird.

Der Inhalt des Unterhaltsvertrages

Für den Unterhaltsvertrag verlangt Artikel 287a Zivilgesetzbuch mindestens folgende Inhalte:

a. Von welchem Einkommen und Vermögen des Vaters, der Mutter und der Kinder ausgegangenwird.
b. Die genau bezifferten Beträge, die der Unterhaltsschuldner bezahlen muss. Diese Beträgesind in der Regel dem Alter der Kinder entsprechend abgestuft.
c. Welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt (Manko;dieses entsteht, wenn der zahlungspflichtige Elternteil den vollen Betrag nicht bezahlenmuss, weil er sonst unter sein Existenzminimum fallen würde.
d. Ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskostenangepasst werden (Indexklausel).