Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Grundsätzliches

Der Arbeitsvertrag beinhaltet grundlegende Informationen wie Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Bezeichnung der Arbeitsstelle, den Lohn und die wöchentliche Arbeitszeit. Was nicht explizit im Vertrag aufgeführt ist, wird in der Regel durch das Obligationenrecht oder, falls ein solcher besteht, durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt.

Der Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Er unterliegt keinen Formvorschriften und kann – mit Ausnahme des Lehrvertrags – auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es für beide Seiten von Vorteil, wenn ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Sonderregelungen wie z. B. ein Konkurrenzverbot oder Überstundenregelung müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Befristete und unbefristete Arbeitsverträge

Man unterscheidet zwischen dem unbefristeten (Beendigung durch Kündigung) und dem befristeten (Beendigung mit Ablauf der Frist) Arbeitsvertrag. Letzterer ist von vornherein auf eine bestimmte Laufzeit befristet und enden zum vorgesehenen Zeitpunkt ohne Kündigung (Art. 334 OR). Vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, eine Beendigung ist also nur im gegenseitigen Einvernehmen zu erreichen; ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für eine fristlose Kündigung..

Form

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, wovon jedoch aus Beweisgründen dringend abzuraten ist. Bestimmte Regelungen müssen jedoch zwingend schriftlich vereinbart werden. Die wichtigsten sind eine abweichende Überstundenregelung, also beispielsweise das Wegbedingen einer Überstundenentschädigung, eine andere Probezeit als die vom OR vorgesehene Monatsfrist, andere Kündigungsfristen oder die Vereinbarung eines Konkurrenzverbots.

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Arbeitsvertrag (Kader-Mitarbeiter oder als Organ einer Gesellschaft)

  • Arbeitsvertrag für Kader-Mitarbeiter oder als Organ einer Gesellschaft
  • Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Mit Probezeit
  • Vergütungsregelungen mit Fringe Benefits
  • Regelung Sabbatical
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitnehmer
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitgeber
  • Immaterialgüterrechte an Arbeitgeber
  • Konkurrenzverbot
  • Kundenschutzklausel
  • Regelung Mandate und Nebenbeschäftigung
  • Datenschutz
  • Geheimhaltungspflicht
  • Sorgfaltspflicht
  • Mediation

69.90 CHF

Arbeitsvertrag (Mitarbeitende mit Vollzeitpensum)

  • Arbeitsvertrag für Mitarbeitende bis mittleres Kader
  • Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Mit Probezeit
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitnehmer
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitgeber
  • Immaterialgüterrechte an Arbeitgeber
  • Konkurrenzverbot
  • Kundenschutzklausel
  • Regelung Nebenbeschäftigung
  • Datenschutz
  • Geheimhaltungspflicht
  • Sorgfaltspflicht

49.90 CHF

Arbeitsvertrag (Teilzeitarbeit, Job-Sharing)

  • Arbeitsvertrag für Teilzeitarbeitende
  • Mit Job-Sharing-Vertagsbestimmungen
  • Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Mit Probezeit
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitnehmer
  • Regelung sämtlicher Pflichten Arbeitgeber
  • Immaterialgüterrechte an Arbeitgeber
  • Konkurrenzverbot
  • Kundenschutzklausel
  • Regelung Nebenbeschäftigung
  • Datenschutz
  • Geheimhaltungspflicht
  • Sorgfaltspflicht

49.90 CHF

Trainervertrag (Arbeitsvertrag)

  • Arbeitsvertrag für Trainer/-in
  • Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag
  • Mit oder ohne Probezeit
  • Gültige Trainer-Lizenz
  • Lohn mit evtl. variablen Lohnanteil (z.B. Aufstiegsprämie u.dgl.)
  • Spesenentschädigung
  • Versicherungen
  • Urlaub
  • Beendigung Arbeitsverhältnis

39.90 CHF