Designer-Auftrag

Der Designvertrag

Die Übertragung einer Produktentwicklung an einen Dritten wird gemeinhin als Produktentwicklungsvertrag bzw. als «Product Development Agreement» bezeichnet und als Untergruppe der Forschungs- und Entwicklungsvertrge verstanden. Anders als bei den Forschungs- und Entwicklungsverträgen im engeren Sinn wird hier ein bestimmtes Produkt nach festgelegten Spezifikationen entwickelt. Nicht Gegenstand von Produktentwicklungsverträgen sind in aller Regel die der Produktion vorgelagerten Entwicklungsstufen der Grundlagenforschung, angewandten Forschung und Grundlagenentwicklung.

Designsverträge stecken ein weites Feld ab. Es wird unterschieden grundsätzlich zwischen Kommunikationsdesign auf der einen sowie Industrie- und Produktdesign auf der anderen Seite. Dem Kommunikationsdesign zugerechnet werden Foto-, Corporate-, Grafik-, TV-, Web- und Interfacedesign. Als Industrie und Produktdesign wird das klassisch dreidimensionale Design bezeichnet. Es umfasst zahlreiche Unterbereiche, insbesondere Branchen wie Automobil-, Transportation-, Maschinenbau-, Mçbel- und Leuchtendesign. Als weitere Unterkategorien des Industrie- und Produktdesign lassen sich das Interior- sowie Mode- und Textildesign identifizieren. 

Der von uns angebotene Mustervertrag soll in der Lage sein, die umfassende Entwicklung eines neuen Investitionsgutes zu regeln. Er wurde von Schweizer Fachanwälten umfassend ausgearbeitet und bietet Ihnen höchstmögliche Rechtssicherheit.

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Designer-Auftrag

  • Auftraggeber beauftragt Designer mit Entwurf und Ausarbeitung Design
  • Gewerblich verwendbares Design
  • Vertragsabwicklung
  • Übergang von Rechten am Design
  • Vergütung
  • Nach Vertragsende Eintrag in das Designregister

49.90 CHF