Statuten
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Statuten der Aktiengesellschaft
Im Gesetz sind einige Kriterien festgelegt, welche die Statuten von Aktiengesellschaften (AG) erfüllen müssen. Hier das Wichtigste im Überblick.
Statuten sind für Aktiengesellschaften (AG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen, die sich eine Gesellschaft gibt. Für die Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (Art. 626 ff. OR).
Folgende Angaben gehören in die Statuten:
- Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Aktienkapitals und des darauf einbezahlten Betrags
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien (Namen- oder Inhaberaktien)
- Vinkulierung von Namenaktien (Beschränkung der Übertragung von Aktien)
- Organe: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle
- Generalversammlung: Befugnisse, Einberufung, Traktandierung, Universalversammlungen, Vorsitz, Stimmrecht und Beschlussfassung
- Verwaltungsrat: Wahl, Zusammensetzung, Sitzungen, Beschlussfassungen und Aufgaben
- Revisionsstelle: Revision (mit Verzicht auf Revisionsstelle; Opting-Out), Anforderungen an die Revisionsstelle
- Rechnungslegung und Gewinnverteilung
- Form der Bekanntmachungen
Neben den Mindestanforderungen empfiehlt es sich, auch Punkte wie Sacheinlagen, Modalitäten der Generalversammlung, Einberufung des Verwaltungsrats u. dgl. in die Statuten aufzunehmen.