Werklieferungsvertrag
Keine Herstellung eines Werkes mit Lieferung von Werkstoffen ohne Werklieferungsvertrag! Ob Sie sich als Bauherr Ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen oder als Unternehmer Werkleistungen anbieten: Vertragliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen bei der Herstellung von Werken. Unsere Muster-Vorlage für einen Werklieferungsvertrag orientiert sich am Schweizer Werkvertragsrecht und wurde mithilfe renommierter Fachanwälte verfasst. So gehen Sie bei Ihren Projekten keine unnötigen rechtlichen oder finanziellen Risiken ein.
Definition: Was ist ein Werklieferungsvertrag?
Was versteht man überhaupt unter einem Werklieferungsvertrag und warum lohnt es sich einen solchen Vertrag abzuschliessen? Nach heute herrschender Auffassung in der Schweiz ist der Werklieferungsvertrag rechtstypologisch nicht als gemischter Vertrag bestehend aus werk- und kaufvertraglichen Elementen, sondern als Unterform des Werktvertrages zu qualifizeren. Dabei besteht für den Unternehmer neben der eigentlichen Hauptleistungspflicht zur Herstellung eines Werkes in Gestalt eines bestimmten Arbeitserfolges zusätzlich die wesentliche Verpflichtung zur Lieferung der erforderlichen Werkstoffe, mit denen das Werk herzustellen ist.
Mit anderen Worten: Der Werklieferungsvertrag beschreibt detailliert, welche konkreten Leistungen Sie als Besteller von dem Unternehmer oder Handwerker erwarten. So können Sie sicher sein, dass es bei der Herstellung eines Werkes (z.B. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) mit Lieferung der Werkstoffe nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Im Gegenzug verpflichten Sie sich als Besteller dazu, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Als Anbieter von Werkleistungen minimieren Sie durch den Abschluss eines lückenlosen Werklieferungsvertrages Ihre unternehmerischen Risiken - eine wichtige Voraussetzung für Ihren Geschäftserfolg.
Werklieferungsvertrag: Die rechtlichen Grundlagen
Grundsätzlich sind Werkverträge im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Das OR enthält jedoch keine spezifischen Vorgaben für den Werklieferungsvertrag. Bei Werklieferungsverträgen (Bauwerkverträgen) findet daher oftmals eine Einbeziehung der SIA-Normen 118, die durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein erstellt wurde, statt. Diese SIA-Norm stellt eine praxiserprobte und differenzierte Grundlage für Bauwerkverträge (u.a. Werklieferungsvertrag) aller Art dar. Sie kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn das im Werklieferungsvertrag ausdrücklich festgehalten wird.
Baumängel: Garantie und Haftung durch Werklieferungsvertrag geregelt
Gerade bei länger dauernden, komplexen oder umfangreichen Projekten spielt der Werklieferungsvertrag eine tragende Rolle: Er regelt den Ablauf des gesamten Bauverfahrens und legt Termine, Preise, Qualität und Leistungen fest. Ein wichtiger Bestandteil eines Werklieferungsvertrages sind ausserdem Regelungen zur Garantie und Haftung: Kommt es zu Verzögerungen, Mängeln oder Bauschäden, so sind die Nachbesserungspflichten und die Aufteilung der Kosten im Vertrag detailliert beschrieben. Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten zur Kündigung im Werkvertrag klar definiert. So schützen Sie sich vor einer Kostenlawine, falls Sie mit Ihrem Vertragspartner - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr zusammenarbeiten wollen.
Ein rechtssicheres Muster für Ihren Werklieferungsvertrag
Die Erstellung eines Werklieferungsvertrages ist anspruchsvoll und gehört daher unbedingt in die Hände ausgewiesener Experten, die alle rechtlichen Fallstricke im Werkvertragsrecht kennen. Unsere Muster-Vorlage wurde unter Mitwirkung erfahrener Anwälte erstellt und bietet Ihnen und Ihren Vertragspartnern maximale Rechtssicherheit. Die Vorlage mit einem Umfang von 9 Seiten ist im benutzerfreundlichen Word-Format verfügbar. Sie ist nicht schreibgeschützt, so dass Sie das Dokument mühelos Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können. Gehen Sie bei Ihren Projekten keine unnötigen Risiken ein und vertrauen Sie auf einen lückenlosen Werklieferungsvertrag, der Sie mit Sicherheit ruhig schlafen lässt!
Inhalt des Vertrages
- Vertragsparteien
- Präambel
- Gegenstand
- Ausgestaltung des Werkes: Werkkomponenten im Einzelnen.
- Werkstoffe und Arbeitsmittel
- Anweisungen
- Termin des Einbaus
- Mitwirkung des Bestellers: Mitwirkungspflichten.
- Vergütung: Grundsatz, Vorschuss für Materialkosten.
- Gewährleistung
- Prüfung, Mängelrüge, Genehmigung: Abnahmeprüfung durch Besteller.
- Gewährleistungsrechte: Mit Unterscheidung geringfügige und erhebliche Mängel.
- Vertragsstrafe
- Schlussbestimmungen
Ihre Vorteile
- Qualität und Rechtssicherheit: Unser eigenes Experten-Team mit Professoren, Anwälten, Notaren und weiteren Rechtsexperten erstellt sämtliche rechtliche Vorlagen.
- Individualität: Dieser Vertrag ist speziell auf Ihre ganz persönlichen individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert.
- Aktualität: Sämtliche Rechtsdokumente sind auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und der Rechtssprechung.
- Bestes Preis-Leistungsverhältnis der Schweiz: Dank unserem Experten-Wissen aus erster Hand, schlanken Strukturen und ein breites Beziehungsnetz können wir Ihnen die besten Vorlagen zum besten Preis anbieten.
- Einsparungen: Sie sparen hohe Kosten für einen Anwalt oder Notar sowie Ihre wertvolle Zeit (Wegzeit zur Fachperson, Besprechungen u.dgl.).