Maschinenwartungsvertrag

Maschinenwartungsvertrag

Begriff

Mit dem Maschinenwartungsvertrag beauftragt eine natürliche oder juristische Person (Kunde) eine andere atürliche oder juristische Person (Unternehemer) gegen Entgelt mit der wiederholten Durchführung von technischen Wartungsarbeiten, wie Kontrollarbeiten, Pflegearbeiten, Austauscharbeiten oder Reparaturarbeiten an Maschinen, Geräte oder Anlagen des Kunden. Der Maschinenwartungsvertrag wird für einen längeren, jedoch zeitlich begrenzten Zeitraum abgeschlossen. Neben dem Begriff Maschinenwartungsvertrag werden inder Praxiis insbesondere auch die Begriffe "Instandstellungsvertrag" oder "Servicevertrag" verwendet.

Anwendungsbereich

Typische Anwendungsbereiche sind Wartungsverträge für Luftfahrzeuge, Schiffe, Fahrzeuge aller Art, Seilbahnen, Aufzüge, Rohrleitungen, Schwach- oder Starkstromanlagen, elektrische Leitungen, Dampfkeller und Dampfgeräte, Druckbehälter und Kamine sowie für Haushaltsgeräte.

Ziel

Ziel ist, den Wartungsgegenstand in einem sicheren, betriebsfähigen Zustand bzw. einer gewissen Leistungsfähigkeit sowie Wertbeständigkeit zu erhalten.

Interessenlage der Parteien

Die Zuteilung von Risiken, welche mit dem Betrieb und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit einer Maschine oder Anlage verbunden sind, und der damit verbundenen Kosten stehen im Vordergrund. Aus Sicht des Unternehmers geht es darum, seine Leistungspflichten und sein Haftungsrisiko klar zu definieren und zu begrenzen und eine profitable Geschäftstätigkeit zu entfalten. Der Kunde will Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Wartungsgegenstandes sowie für die Einhaltung allfälliger gesetzlicher Vorschriften sowie Normen, damit eine zuverlässige und risikofreie Nutzung des Wartungsgegenstandes möglich ist un der Wartungsgegenstand seinen Wert behält. Ein Wartungsvertrag ermöglicht zudem die Budgetierbarkeit der mit dem Wartungsgegenstand verbundenen Unterhaltskosten. 

Form

Der Abschluss eines Maschinenwartungsvertrages ist grundsätzlich formfrei möglich. Aus Beweisgründen und zwecks Durchsetzbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ist jedoch dringend zu empfehlen, einen Maschinenwartungsvertrag schriftlich abzuschliessen; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der von den Parteien unterzeichnete Wartungsvertrag als Rechtsöffnungstitel gemäss Art. 82 des schweizerischen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist, der das Inkasso des Wartungspreises während der Wartungsdauer (Dauerschuldverhältnis) stark vereinfacht.

 

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Maschinenwartungsvertrag

  • Unternehmer verpflichtet sich Maschinen, Geräte oder andere Anlagen zu warten und in Stand zu setzen
  • Kunde leistet Vergütung
  • Rechte und Pflichten Unternehmer und Kunde
  • Haftung und Haftungsbeschränkung
  • Dauer des Vertrages
  • Kündigung und ausserordentliche Kündigung
  • Subunternehmer

49.90 CHF