Absichtserklärung (Letter of Intent)

Absichtserklärung (sog. Letter of Intent)

Was ist eine Absichtserklärung

Als Absichtserklärung, auch Grundsatzvereinbarung oder englisch Letter of Intent („LoI“), werden im Rechtsbereich Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden sollen. Die Erklärungen werden von einem oder von mehreren Verhandlungspartnern abgegeben. Die Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Regelungen ist klar zu regeln und gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln.

Zweck der Absichtserklärung

Insbesondere im Vorfeld zu den eigentlichen Vertragsverhandlungen stellen die potenziellen Vertragspartner oft so genannte „Letter of Intent“ aus. Vor Beginn oder während der laufenden Verhandlungen soll hiermit die gegenseitige Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags dokumentiert werden. Keinesfalls sollen Absichtserklärungen einen Anspruch auf Abschluss des beabsichtigten Vertrags begründen, aus dem möglicherweise eine Schadenersatzpflicht erwächst. Vielmehr soll ein jederzeitiger Abbruch der Verhandlungen ohne Angabe von Gründen möglich bleiben. Um dies sicherzustellen, müssen die Erklärungen so formuliert werden, dass bei einem etwaigen Rechtsstreit über die Tragweite einer Erklärung auch bei der gerichtlichen Auslegung keine Zweifel entstehen.

Arten von Absichtserklärungen

Unter dem Oberbegriff der Absichtserklärung, mit der ein Erklärender seine Handlungsziele oder Pläne mitteilt, gibt es verschiedene institutionalisierte Formen. Gemeinsames Ziel ist die Eingrenzung des Verhandlungsspielraums und die Kanalisierung des Verhandlungsprozesses. In der Literatur wird zwischen einem „weichen“ und „harten“ Letter of Intent (LoI), einem Memorandum of Understanding oder Verhandlungsvereinbarungen (Instruction to Proceed) unterschieden. Auch die „weiche“ Patronatserklärung ist eine institutionalisierte Unterform der Absichtserklärung. Absichtserklärungen sind einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen. Sie stellen in der Regel weder ein Angebot zum Abschluss eines Hauptvertrags noch zum Abschluss eines Vorvertrags dar.

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Absichtserklärung (Letter of Intent)

  • Regelt Vertragsverhandlungen zwischen Parteien
  • Transaktionsbeschreibung
  • Grundsätzlich ohne Verbindlichkeiten
  • Informationsaustausch
  • Geheimhaltung von Informationen
  • Exklusivität der Vertragsverhandlung
  • Konventionalstrafen

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