Joint Venture

Der Joint Venture Vertrag

Begriff 

Beim Equity Joint Venture handelt es sich um eine rechtlich selbstständige gemeinsame Unternehmung zweier oder mehrere Partner mit Kapitalbeteiligung. Die Partnerunternehmen sind jeweils mit Kapital am Joint Venture beteiligt, tragen gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition und nehmen Führungsfunktionen im gemeinsamen Unternehmen wahr. Die Kapitalbeteiligung der Partnerunternehmen kann unterschiedlich hoch sein; i.d.R. beeinflusst die Höhe der Kapitalbeteiligung das Ausmaß der Entscheidungsbefugnis der beteiligten Unternehmen im Joint Venture. Beim Contractual Joint Venture hingegen wird kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, sondern es bestehen lediglich Vertragsbeziehungen, die Kosten-, Risiko- und Gewinnverteilung regeln. Sobald die Partner oder das Joint Venture und die Partner aus unterschiedlichen Staaten stammen, handelt es sich um ein internationales Joint Venture.

Formen

Joint Ventures lassen sich anhand zahlreicher Kriterien unterscheiden. Diese beinhalten die Zahl der Kooperationspartner, den Kooperationsbereich (Beschränkung auf einen Bereich wie z.B. Produktions-Joint-Venture vs. gesamtunternehmerisches Joint Venture), den Standort, den geografischen Kooperationsbereich, die Kapitalbeteiligung (gleiche vs. ungleiche Anteile der Partner) sowie den zeitlichen Horizont der Kooperation.

Motive

Wesentliche Motive für eine Joint-Venture-Gründung liegen v.a. in der Aufteilung des unternehmerischen Risikos auf zwei oder mehrere Partnerunternehmen und in der Nutzung der lokalen Marktkenntnis des Partnerunternehmens. Die Kombination der Stärken des eigenen Unternehmens mit den Stärken des Partnerunternehmens erlaubt die Realisierung von Synergieeffekten und Wettbewerbsvorteilen.

Probleme

Zu den Problemen von Joint Ventures zählen vor allem wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, der hohe Koordinationsaufwand, der Know-How-Abfluss sowie oft interkulturelle Probleme.

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Joint Venture Vertrag

  • Gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen
  • Zusammenarbeit
  • Gründung Betriebsgesellschaft
  • Leitung der Gesellschaft
  • Leistungen der beteiligten Unternehmen
  • Kompetenzverteilung
  • Führung des Unternehmens
  • Markenrechtliche Bestimmungen

69.90 CHF