Fotografenvertrag

Fotografenvertrag

Mit dem Fotografenvertrag vereinbaren Kunde und Fotograf, dass der Fotograf bestimmte fotografische Arbeiten gegen Honorar erstellt. In vielen Fällen vereinbaren die Parteien weitere, mit der fotografischen Arbeit zusammenhängende Leistungen (z.B. Bearbeitung und Retuschieren der Bilder, Location Suche, Erstellung von Abzügen, etc.). Als problematisch erweisen sich regelmässig Fragen im Zusammenhang mit der Herausgabepflicht des Fotografen bezüglich der Negative oder über die erlaubte Verwendung der Bilder durch den Kunden. Eine klare vertragliche Regelung hilft, solche Streitigkeiten zu vermeiden.

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Fotografenvertrag

  • Kunde beauftragt Fotograf mit fotografischen Arbeiten
  • Fotografien für Gewerbe und Private
  • Gewerbliche Fotografien bsp. für Print-Marketing, Online-Marketing oder sonstige kommerzielle Zwecke
  • Rechte an den fotografischen Arbeiten
  • Vergütung
  • Haftung

49.90 CHF