Fotografenvertrag
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Mit dem Fotografenvertrag vereinbaren Kunde und Fotograf, dass der Fotograf bestimmte fotografische Arbeiten gegen Honorar erstellt. In vielen Fällen vereinbaren die Parteien weitere, mit der fotografischen Arbeit zusammenhängende Leistungen (z.B. Bearbeitung und Retuschieren der Bilder, Location Suche, Erstellung von Abzügen, etc.). Als problematisch erweisen sich regelmässig Fragen im Zusammenhang mit der Herausgabepflicht des Fotografen bezüglich der Negative oder über die erlaubte Verwendung der Bilder durch den Kunden. Eine klare vertragliche Regelung hilft, solche Streitigkeiten zu vermeiden.