Franchisevertrag

Franchisevertrag

Was ist eine Franchisevertrag?

Franchiseverträge dienen dem Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen über selbständige Händler oder Unternehmer, aber nach einer einheitlichen Vertriebskonzeption. Im Franchisevertrag räumt die Franchisegeberin der Franchisenehmerin im Sinne einer dauernden vertikalen Kooperation gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben und zwar unter Benutzung von Schutzrechten (Kennzeichen, Ausstattungen usw.) und/oder technische Erfahrungen der Franchisegeberin und unter Beachtung des von ihr entwickelten Organisations- und Marketingkonzept, wobei die Franchisegeberin der Franchisenehmerin Beistand, Rat und Schulung gewährt sowie eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit ausübt.

Interessenlage der Parteien

Im Rahmen eines Franchisevertrages gehen die Parteien eine intensive, dauerhafte vertragliche Beziehung ein. Der grösstmögliche geschäftliche Erfolg soll durch ein gemeinsames Zusammenspiel erreicht werden. Die Franchisegeberin steuert die Geschäftsidee mit dem detaillierten Konzept, den besonderen Namen, Unterstützung und Hilfe von der Gründung des Unternehmens bis zum Controlling bei. Die Franchisenehmerin übernimmt die Umsetzung respektive das Tagesgeschäft und sie hat mit ihrem Engagement sowie ihren Kenntnissen über die lokalen Verhältnisse und den Kundenkontakt den Erfolg zu realisieren. Der Franchisegeberin eröffnen sich damit die Chancen für einen direkten Marktzugang und eine schnellle, einheitliche Expansion mit beschränktem finanziellen Einsatz. Die Interessen der Franchisegeberin am Aufbau eines Franchisesystems lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass sie möglichst die Vorteile eines vollintegrierten Filialsystem nutzen, aber nicht dessen Nachteil der Kapitalbindung und Risikotragung in Kauf nehmen will. Die Franchisenehmerin wiederum profitiert von einer professionellen und zentralen Unterstützung, mit welcher "Anfängerfehler" vermieden werden können. 

Form

Obwohl der Franchisevertrag grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich dringend, die vertragliche Regelung schriftlich in einem Franchisevertrag festzuhalten. In der Praxis werden Folge dessen Franchiseverträge denn auch immer schriftlich abgeschlossen.

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Franchisevertrag

  • Der Franchisegeber räumt der Franchisenehmerin gegen Entgelt das Rechte
  • Vertragsgebiet der Franchise
  • Verhältnis unter den Parteien
  • Vertragsprodukte der Franchise
  • Betrieb der Franchisenehmerin
  • Vergütungen
  • Geheimhaltungspflicht
  • Schutzrechtsverletzungen
  • Abwerbeverbot
  • Konkurrenzverbot
  • Schulung und Weiterbildung
  • Kommerzielle Kommunikation
  • Folgen der Vertragsbeendigung

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