Scheidungskonvention

Scheidungskonvention

Unter einer Scheidungskonvention oder Scheidungsvereinbarung versteht man die einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen durch die Scheidungspartner. Scheidungslösungen, die auf einer Konvention beruhen, führen erfahrungsgemäss zu dauerhafteren Ergebnissen als solche gestützt auf ein Scheidungsurteil.

Am einfachsten ist eine Scheidung zu bewerkstelligen, wenn schon bei Einleitung des Gerichtsverfahrens eine Konvention vorliegt (Art. 111 ZGB). Das Gericht muss zwar auch hier die Vereinbarung auf ihre Angemessenheit und ihre Verträglichkeit mit dem Wohl der Kinder prüfen (Art. 133 Abs. 3 ZGB, Art. 279 f. ZPO). Die Genehmigung einer Konvention bietet nur sehr selten Probleme.

Können sich die Ehegatten über die Folgen der Scheidung nicht oder nur teilweise einigen, so können sie gleichwohl ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen und dem Gericht beantragen, über die offenen Punkte zu entscheiden (Art. 112 ZGB). Auch in diesen Fällen strebt das Gericht aber in erster Linie eine Verhandlungslösung an und unterbreitet den Parteien nach Darlegung ihrer Standpunkte einen Konventionsvorschlag.

Die Musterkonventionen von MUSTER-URKUNDEN.ch helfen Ihnen bei der Formulierung einer genehmigungsfähigen Scheidungsvereinbarung.

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Scheidungskonvention (gemeinsames Begehren; Art. 111 f. ZGB)

  • Regelung Elterliche Sorge
  • Regelung Obhut
  • Regelung Betreuungszeiten
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Zuteilung Familienwohnung
  • Aufteilung Vermögen nach Güterrecht
  • Saldoklausel

69.90 CHF