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Scheidungskonvention  (gemeinsames Begehren; Art. 111 f. ZGB)

Scheidungskonvention (gemeinsames Begehren; Art. 111 f. ZGB)

69.90 CHF
Artikelnr. 29
Schnellsuche Scheidung Ehe Scheidungskonvention Konvention Trennung Elterliche Sorge Obhut Betreuung Familie Unterhalt Nachehelicher Unterhalt Güterrecht Berufliche Vorsorge Wohnung der Familie Saldoklausel Gerichtskosten Parteikosten gemeinsames Begehren Art. 111 ZGB Art. 112 ZGB
  • Beschreibung
  • Inhalt des Vertrages
  • Ihre Vorteile

Begriff

Wenn Sie bei Gericht die Scheidung einreichen wollen, brauchen Sie dazu eine sogenannte Scheidungskonvention. Sie ist die Grundlage einer einvernehmlichen Scheidung (wenn beide Seiten die Scheidung wollen).
Unter einer Scheidungskonvention oder Scheidungsvereinbarung versteht man die einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen durch die Scheidungspartner. Scheidungslösungen, die auf einer Konvention beruhen, führen erfahrungsgemäss zu dauerhafteren Ergebnissen als solche gestützt auf ein Scheidungsurteil. 
Am einfachsten ist eine Scheidung zu bewerkstelligen, wenn schon bei Einleitung des Gerichtsverfahrens eine Konvention vorliegt (Art. 111 ZGB). Das Gericht muss zwar auch hier die Vereinbarung auf ihre Angemessenheit und ihre Verträglichkeit mit dem Wohl der Kinder prüfen (Art. 133 Abs. 3, Art 279 und 280 ZPO). 
Die Genehmigung einer Konvention bietet jedoch nur selten Probleme. Können sich die Ehegatten über die Folgen der Scheidung nicht oder nur teilweise einigen, so können sie gleichwohl ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen und dem Gericht beantragen, über die offenen Punkte zu entscheiden (Art. 112 ZGB). Auch in diesen Fällen (wie auch bei einer Scheidung auf Klage) strebt das Gericht aber in erster Linie eine Verhandlungslösung an und unterbreitet den Parteien nach Darlegung ihrer Standpunkte einen Konventionsvorschlag.


Unsere Vorlage Scheidungskonvention

Einvernehmliche Scheidungslösungen werden erwiesenermassen von den Beteiligten besser akzeptiert als Urteile und sind deshalb auch dauerhafter. Deswegen favorisiert das Gesetz die Scheidung auf gemeinsames Begehren gegenüber der Scheidung auf Klage. Wenn sich die Eheleute über die Scheidung einig sind, genügt das als Scheidungsgrund. Für die Scheidung kann direkt das Gericht angerufen werden (Art. 198 lit. c ZPO; Art. 285 f. ZPO).
Unsere Rechtsanwälte haben mit dieser Vorlage eine auf Sie persönlich zugeschnittene, faire Scheidungskonvention erstellt. Diese wird zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht. In der Konvention werden die Details der Scheidung vereinbart, beispielsweise bei wem die Kinder leben, wie die Betreuungszeiten geregelt sind (Besuchs- und Ferienrecht), Unterhaltszahlungen, wer in der Wohnung oder im Haus bleiben kann, wie das Vermögen aufgeteilt wird usw. Sie können das Produkt „Scheidungskonvention“ sowohl als Paar in Trennung wie auch als Einzelperson erwerben. 


Form

Bei dieser Vertragsvorlage handelt es sich um einen Bauwerkvertrag mit einem einzelnen Unternehmer. In der Vertragsvorlage sind gängige Vertragsbestandteile aufgeführt. Im Einzelfall können die Bestandteile stark variieren. Die explizite Nennung der Vertragsbestandteile zwingt die Parteien dazu, sich darüber Rechenschaft abzulegen, was definitiv vereinbart worden ist. Dies schafft Transparenz und vermindert das Risiko späterer Diskussionen überr den konkreten Vertragsinhalt.


Umfang

Diese Scheidungskonvention umfasst 6 Seiten.


Art der Datei

Diese Scheidungskonvention wird als Word-Dokument zur Verfügung gestellt und kann ohne Schreibschutz beliebig überarbeitet werden.

Inhalt des Vertrages

  • Vertragsparteien
  • Scheidungsbegehren
  • Kinderbelange: (Elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Erziehungsgutschriften, Kinderkosten).
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Teuerungsausgleich
  • Güterrecht
  • Berufliche Vorsorge
  • Wohnung der Familie
  • Saldoklausel
  • Gerichtskosten
  • Parteikosten

Ihre Vorteile

  • Qualität und Rechtssicherheit: Unser eigenes Experten-Team mit Professoren, Anwälten, Notaren und weiteren Rechtsexperten erstellt sämtliche rechtliche Vorlagen. 
  • Individualität: Dieser Vertrag ist speziell auf Ihre ganz persönlichen individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert.
  • Aktualität: Sämtliche Rechtsdokumente sind auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und der Rechtssprechung.
  • Bestes Preis-Leistungsverhältnis der Schweiz: Dank unserem Experten-Wissen aus erster Hand, schlanken Strukturen und ein breites Beziehungsnetz können wir Ihnen die besten Vorlagen zum besten Preis anbieten.
  • Einsparungen: Sie sparen hohe Kosten für einen Anwalt oder Notar sowie Ihre wertvolle Zeit (Wegzeit zur Fachperson, Besprechungen u.dgl.).

Informationen

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