Vorsorgeauftrag

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Vorsorgeauftrag

Wir sind es gewohnt, über unsere wichtigsten persönlichen Angelegenheiten selbst zu bestimmen: was wir mit unserem Geld machen wollen, wie wir unser tägliches Leben gestalten und wie wir leben möchten. Wir alle können uns jedoch in einer Situation wiederfinden, in der wir nicht mehr selbst entscheiden können, beispielsweise nach einem schweren Unfall. In diesem Fall müssen andere an unserer Stelle entscheiden.

Der Vorsorgeauftrag wurde 2013 mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht ins Leben gerufen, um dieser Situation gerecht zu werden. Leider ist er noch nicht sehr etabliert. Wozu dient er, wie erstellt man ihn, und was ist der Unterschied zu einer Vollmacht? Wir beantworten Ihre Fragen.

Bei Erwerbstätigen mit einer eigenen Unternehmung (oder Unternehmensanteilen) kann es indes ratsam sein, detailliertere Regelungen zu treffen. So ist es gerade mit Blick auf die Sicherung der operativen Tätigkeit eines Unternehmens oftmals empfehlenswert für die Personensorge einen anderen Vorsorgebeauftragten zu bestimmen als bei der Vermögenssorge und bei der Vertretung im Rechtsverkehr (insbesondere gilt es allenfalls bestehenden Aktionär- oder Stammanteilsverträge Rechnung zu tragen). Auch bei komplexen familiären Situationen kann ein detaillierter Vorsorgeauftrag angebracht sein. Gerade für solche Konstellationen bietet Ihnen MUSTER-URKUNDEN.ch daher zusätzlich eine auf Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Lösung zum Fixpreis an.

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Vorsorgeauftrag (Ausführliche Version)

  • Vorsorgeauftrag soll im Fall der Urteilsunfähigkeit (Koma, Krankheit u.dgl.) die Personen- und Vermögenssorge regeln
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Personensorge
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Vermögenssorge
  • Verfügung Inhalt und Umfang der Sorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Verfügung Entschädigung
  • Widerruf, Kündigung, Erlöschen und Wideraufleben
  • Rechtswahl

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