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Bauwerkvertrag

Kein Bauvorhaben ohne Bauwerkvertrag! Ob Sie sich als Bauherr Ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen oder als Unternehmer Bauleistungen anbieten: Vertragliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen am Bau. Unsere Muster-Vorlage für einen Bau-Werkvertrag orientiert sich am Schweizer Werkvertragsrecht und wurde mithilfe renommierter Fachanwälte verfasst. So gehen Sie bei Ihren Bauprojekten keine unnötigen rechtlichen oder finanziellen Risiken ein.

Definition: Was ist ein Werkvertrag?

Kein Bauvorhaben ohne Bauwerkvertrag! Ob Sie sich als Bauherr Ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen oder als Unternehmer Bauleistungen anbieten: Vertragliche Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen am Bau. Unsere Muster-Vorlage für einen Bau-Werkvertrag orientiert sich am Schweizer Werkvertragsrecht und wurde mithilfe renommierter Fachanwälte verfasst. So gehen Sie bei Ihren Bauprojekten keine unnötigen rechtlichen oder finanziellen Risiken ein.

Bauwerkvertrag: Die rechtlichen Grundlagen

Grundsätzlich sind Werkverträge im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Das OR enthält jedoch keine spezifischen Vorgaben für den Bauwerkvertrag. Deshalb greift in der Praxis meist die private SIA-Norm 118, die durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein erstellt wurde. Diese SIA-Norm stellt eine praxiserprobte und differenzierte Grundlage für Bauwerkverträge aller Art dar. Sie kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn das im Bauwerkvertrag ausdrücklich festgehalten wird.

Baumängel: Garantie und Haftung durch Werkvertrag geregelt

Gerade bei länger dauernden Bauprojekten spielt der Werkvertrag eine tragende Rolle: Er regelt den Ablauf des gesamten Bauverfahrens und legt Termine, Preise, Qualität und Leistungen fest. Ein wichtiger Bestandteil eines Bauwerkvertrages sind ausserdem Regelungen zur Garantie und Haftung: Kommt es zu Verzögerungen, Mängeln oder Bauschäden, so sind die Nachbesserungspflichten und die Aufteilung der Kosten im Vertrag detailliert beschrieben. Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten zur Kündigung im Werkvertrag klar definiert. So schützen Sie sich vor einer Kostenlawine, falls Sie mit Ihrem Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr zusammenarbeiten wollen.

Bauwerkvertrag

  • Unternehmer stellt Bauwerk her und liefert es ab
  • Besteller leistet Vergütung
  • Leistung von Bauarbeiten

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