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Testament erstellen: Beachten Sie diese Punkte

Die meisten hinterlassen kein Testament. Ohne Testament gilt aber die gesetzliche Erbfolge – und die Liebsten gehen unter Umständen leer aus.

Das ist nicht nur im Konkubinat oder in vielen Patchwork-Familien der Fall. Auch in traditionellen Familien kann der überlebende Partner in Bedrängnis geraten. Je nachdem, wie sich das Vermögen zusammensetzt, reicht die gesetzliche Begünstigung nicht aus für eine sorgenfreie Zukunft.

Das Gesetz schreibt vor, wer erbberechtigt ist und wer wie viel erhält. Diese Erbfolge kann man im Testament abändern. Ganz freie Hand hat man aber nicht: Bestimmte Erbberechtigte haben Anspruch auf einen Mindestanteil, den sogenannten Pflichtteil (siehe Grafik unten).

Ein Testament muss alle Formvorschriften erfüllen, sonst ist es unter Umständen ungültig oder kann gerichtlich angefochten werden. Diese Tipps helfen Ihnen weiter:

1. Eigenes Dokument: Beide Eheleute müssen ein eigenes Testament aufsetzen; gemeinsame Testamente sind in der Schweiz ungültig.

2. Handgeschrieben: Ihr Testament muss von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.

3. Partner begünstigen: Stellt das Eigenheim das Hauptvermögen dar, sollten sich Ehepaare gegenseitig so weit wie möglich begünstigen. Sonst droht schlimmstenfalls der Verkauf, um die Kinder auszahlen zu können.

4. Erbvorbezüge: Halten Sie den Erbvorbezug schriftlich fest und legen Sie fest, wie er auszugleichen ist.

5. Ersatzerben: Für jeden Erben können Sie einen Ersatzerben bestimmen für den Fall, dass der Erbe vor Ihnen stirbt.

6. Teilungsvorschriften: Halten Sie auch fest, wer was bekommen soll. Sonst müssen die Erben untereinander ausmachen, wie sie den Nachlass aufteilen.

7. Willensvollstrecker: Setzen Sie einen Willensvollstrecker ein. Er sorgt dafür, dass der Nachlass optimal verwaltet und so geteilt wird, wie Sie es sich wünschen.

8. Aufbewahren: Hinterlegen Sie Ihr Testament bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons.

Eigenhändige Testamente

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