Änderung von Unterhaltsverträgen
Die vor dem 1. Januar 2017 genehmigt wurden Unterhaltsbeiträge an das Kind, die vor dem 1. Januar 2017 in einem genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegt worden sind, werden auf Gesuch des Kindes neu festgelegt.
Der Unterhaltsvertrag
Besonders getrennt lebenden Eltern wird empfohlen, die Unterhaltsbeiträge für gemeinsame Kinder vertraglich zu regeln. Der Unterhaltsvertrag muss von der Kindesschutzbehörde (KESB) genehmigt werden, damit er für das Kind verbindlich wird.
Der Inhalt des Unterhaltsvertrages
Für den Unterhaltsvertrag verlangt Artikel 287a Zivilgesetzbuch mindestens folgende Inhalte:
- Von welchem Einkommen und Vermögen des Vaters, der Mutter und der Kinder ausgegangenwird.
- Die genau bezifferten Beträge, die der Unterhaltsschuldner bezahlen muss. Diese Beträgesind in der Regel dem Alter der Kinder entsprechend abgestuft.
- Welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt (Manko;dieses entsteht, wenn der zahlungspflichtige Elternteil den vollen Betrag nicht bezahlenmuss, weil er sonst unter sein Existenzminimum fallen würde.
- Ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskostenangepasst werden (Indexklausel).
Inhalt des Vertrages
- Vertragsparteien
- Einleitung (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame elterliche Sorge)
- Vereinbarungen über den Unterhalt (Betrag und Fälligkeit, Familienzulagen, Anspruchsberechtigter, Anpassung der Unterhaltsbeiträge, Berechnungsgrundlage der Unterhaltsbeiträge)
- Kostenregelung
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