IT-Recht

IT-Recht

Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft lässt insbesondere das Rechtsgebiet rund um die Informationstechnik immer wichtiger werden. Nahezu jeder Mensch bewegt sich bereits heute täglich im Internet und ist daher vielen besonderen Regelungen unterworfen. Dennoch sind sich die meisten Schweizer noch immer nicht über die Bedeutung dieses Bereichs bewusst und unterschätzen weitreichende rechtliche Beschlüsse.

Was ist das IT Recht?

Bei dem IT Recht handelt es sich um einen fachgebietsübergreifenden Bereich der Rechtswissenschaften. Die Begrifflichkeit “Informationstechnologierecht” (IT-Recht) konnte sich erst kürzlich etablieren. Vorher wurde dieses Gebiet meist als Computerrecht oder EDV-Recht bezeichnet. Beide Begriffe sind vor allem auf die aufkommenden Rechtsfragen über Computerprogramme in den 1980er Jahren zurückzuführen.

Mit der steigenden Beliebtheit des Internets während der 1990er Jahre wurde zunehmend von Internetrecht oder Multimediarecht gesprochen. Da diese jedoch lediglich einen Teilbereich des sich neu bildenden Rechtsgebiets ausreichend beschrieben, gingen Experten später zum aktuellen Begriff über. Heute werden viele Aspekte des öffentlichen, privaten und unternehmerischen Lebens durch informationstechnologische Prozesse beeinflusst.

Aus diesem Grund beschäftigt sich das moderne IT-Recht mit rechtlichen Fragen bezüglich der sozialen Netzwerke, des Internets der Dinge und des Cloud-Computings. Darüber hinaus stehen jedoch auch Big Data und digitale Produktpiraterie im Zentrum der Betrachtungen.

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Software-Entwicklungsvertrag

  • Rechtlich umfassende Regelung über die Entwicklung einer Software
  • Entwicklung Software mit Pflichtenheft und Terminplan
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Regelung der Abnahmeprüfung evtl. Teilabnahmen
  • Vergütung
  • Sachgewährleistung
  • Rechtsgewährleistung
  • Gegenseitige Haftung
  • Projektorganisation
  • Geheimhaltungspflicht

89.90 CHF

Software-Lizenzvertrag

  • Rechtlich umfassende Regelung über die Lizensierung einer Software
  • Rechte Lizenznehmer zur vertragsgemässe Nutzung
  • Lizenzgebühr
  • Sachgewährleistung
  • Rechtsgewährleistung
  • Gegenseitige Haftung
  • Dauer und Beendigung des Lizenzvertrages

89.90 CHF

Software-Pflegevertrag

  • Rechtlich umfassende Regelung über die Entwicklung einer Software
  • Entwicklung Software mit Pflichtenheft und Terminplan
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Regelung der Abnahmeprüfung evtl. Teilabnahmen
  • Vergütung
  • Sachgewährleistung
  • Rechtsgewährleistung
  • Gegenseitige Haftung
  • Projektorganisation
  • Geheimhaltungspflicht

79.00 CHF