Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft

Am 25. Mai 2018 ist es bereits soweit – die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) tritt in Kraft! Als eine Konsequenz wird damit für viele Schweizer Unternehmen, die kein Domizil in der EU haben, die Bestellung eines EU-Datenschutzbeauftraten Pflicht. Haben Sie bis dahin die neuen Regeln nicht umgesetzt, drohen hohe Bussgelder!


EU-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN PFLICHT?


Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten.udem nimmt die DSGVO die Unternehmen vermehrt in die Verantwortung, während gleichzeitig ihre Meldepflichten abgebaut werden. Des Weiteren wird die Rolle der Datenschutzbehörden gestärkt. Zahlreiche Schweizer Unternehmen werden von der Datenschutz-Grundverordnung direkt betroffen sein (Quelle: www.edoeb.admin.ch). 

Denn nicht in der EU niedergelassene Unternehmen müssen, wenn ihre Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht, d.h.

  1. betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, oder
  2. das Verhalten betroffener Personen zu beobachten („Tracking“ bzw. „Profiling“), soweit dieses in der EU erfolgt

zwingend einen Vertreter in der EU schriftlich benennen.

Der Vertreter in der EU wird beauftragt, insbesondere für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung zur Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO als Anlaufstelle zu dienen.


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