Darlehen

Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag legt fest, zu welchen Bedingungen jemand (Darlehensgeber) einer Person (Darlehensnehmer) eine bestimmte Summe Geld oder eine Sache überlässt. Die Geldsumme oder Sache muss zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt in gleicher Menge und Art zurückerstattet werden. Ein Darlehen kann zinsfrei oder mit Verzinsung sowie gegen Sicherheit oder blanko vergeben werden.

Damit eine Freundschaft nicht beim Geld endet

Kredite unter Privatpersonen, also der Verleih von Geld an Freunde oder Familienangehörige, sind weit verbreitet und oftmals eine einfache sowie günstige Alternative zu den Privatkrediten professioneller Anbieter.

Oft werden Darlehen formlos, also mündlich, vereinbart. Oftmals, um einem Freund oder Verwandten schnellstmöglich aus einem momentanen finanziellen Engpass zu helfen. Allerdings enden viele Freundschaften beim Geld. Denn sollte ein Darlehensnehmer die mündlich vereinbarten Abmachungen nicht einhalten oder gar abstreiten, jemals ein Darlehen erhalten zu haben, kommt der Darlehensgeber in unangenehme Bedrängnis. Er trägt nämlich im Falle einer richterlichen Anhörung die Beweislast.

Praxistipp: Es empfiehlt sich in jedem Fall, die mündlichen Abmachungen in einem schriftlichen Darlehensvertrag festzuhalten. Darin werden unter anderem die Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten sowie eine allfällige Verzinsung oder Sicherheit aufgelistet. Jede der beteiligten Personen erhält ein original unterzeichnetes Exemplar. Wenn das Geld bar ausgehändigt wird, sollte sich der Darlehensgeber eine Quittung unterzeichnen lassen.

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Darlehensvertrag

  • Darleiher verpflichtet sich zur Übertragung eines bestimmten Geldbetrags
  • Borger verpflichtet sich zur Rückerstattung des Geldbetrages
  • Regelung von Zinszahlung und Amortisation

19.90 CHF