Produktionsvertrag

Produktionsvertrag

Was ist ein Produktionsvertrag?

Mit den Begriffen "Produktionsvertrag" und "Lohnherstellungsvertrag" oder auch "Lohnauftrag" bzw. "Lohnherstellungsvertrag" werden Rechtsverhältnisse bezeichnet, bei denen ein Unternehmen (Besteller) bestimmte eigene Waren durch ein anderes Unternehmen (Produzent) anfertigen lässt. Dabei wird der Umstand. Dabei wird der Umstand der Fremdherstellung nicht öffentlich bekannt gegeben, sondern der Besteller tritt am Markt als Hersteller der Waren auf.

Grundkonstellation

In der Grundkonstellation eines Produktionsvertrages bringt der Besteller sein Know-how hinsichtlich der Eigenschaften des Produktes in die Zusammenarbeit mit dem Produzenten ein, während dieser sein Wissen in Bezug auf die verfahrenstechnischen Aspekte einer Anfertigung von Waren sowie die notwendige Infrastruktur für deren Herstellung zur Verfügung stellt.

Form

Aufgrund der gegebenen Komplexität eines Produktionsvertrages ist es sinnvoll, diesen Vertrag schriftlich abzuschliessen. Der Produktionsvertrag ist in der Schweizerischen Gesetzgebung nicht gereglt. Beim Besteller und beim Produzent sind die Ansichten bei der Herstellung der Ware oft unterschiedlich Meinung und damit der Nährboden für Streitigkeiten. Beim Produktionsvertrag prallen oft unterschiedliche Einstellungen bezüglich der Herstellung und Verarbeitung aufeinander: Der Besteller der herzustellenden Ware hat meistens ein anderes Verständnis bezüglich der Herstellung des Produkts als der Produzent. Es empfiehlt sich daher dringend einen schriftlichen Produktionsvertrag abzuschliessen!

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Produktionsvertrag

  • Der Besteller lässt bestimmte eigene Ware durch einen Produzenten herstellen 
  • Hauptpflichten Produzent: Anfertigung Produkte unter Beobachtung der Produktionsanforderungen; Auslieferung
  • Hauptpflichten Besteller: Entgegennahme Produkte; Vergütung Produzent
  • Regelung zahlreicher Nebenpflichten

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