Ehescheidung und Ehetrennung

Trennung oder Scheidung?

Sind sich beide Parteien die in einer Ehe leben noch nicht sicher, ob sie sich scheiden lassen wollen, kann eine Trennungsvereinbarung getroffen werden. Eine Trennung ist jederzeit möglich wenn sich die Parteien über die Modalitäten geeignet haben.

Will nur eine Partei eine Scheidung, muss die scheidungswillige Partei eine zweijährige Trennungsfrist abwarten. Bei einer Auflösung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genügt ein Trennungsjahr.

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Scheidungskonvention (gemeinsames Begehren; Art. 111 f. ZGB)

  • Regelung Elterliche Sorge
  • Regelung Obhut
  • Regelung Betreuungszeiten
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Zuteilung Familienwohnung
  • Aufteilung Vermögen nach Güterrecht
  • Saldoklausel

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