Vorsorgeplanung

Vorsorgeplanung

Ich sage, was mit mir passiert!

Schwere Erkrankung, Unfall oder Tod: Wer dafür Vorkehrungen trifft, stellt sicher, dass sein Wille weiter gilt – und erspart Angehörigen manches Ungemach.

Für Notfälle alles regeln, so wie ich es will: Das ist nicht immer einfach – das Gesetz setzt ein relativ enges Korsett. Eine gewisse «mass­geschneiderte» Selbstvorsorge ist aber möglich. Die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu finden Sie im Folgenden.

Was, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin?

Vorsorgen für medizinische Behandlungen

Was würde passieren, wenn Sie einen schweren Autounfall oder Hirnschlag erleiden und nicht mehr ansprechbar wären? Wer bestimmt über Ihr Leben?

In Notfällen entscheiden die behandelnden Ärzte über die medizinischen Massnahmen beim nicht ansprech­baren Patienten – in dessen Interesse und gemäss seinem mutmasslichen Willen. In nicht dringlichen Fällen klärt das Behandlungsteam ab, ob der Patient eine Patientenverfügung hat, in der er Anordnungen getroffen hat.

Tipp: In einer Patientenverfügung können Sie eine medizinische Vertretungsperson bestimmen und andere Anweisungen festhalten.

Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet?

Wenn Sie das nicht tun, gilt die folgende gesetzliche «Rangordnung» für Ansprechpartner als medizinische Vertretungsperson:

  1. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen;
  2. der Ehegatte/die Ehegattin, die eingetragene Partnerin oder der eingetragener Partner;
  3. der Konkubinatspartner/die Konkubinatspartnerin;
  4. die Nachkommen;
  5. die Eltern;
  6. die Geschwister

Medizinische Vertretungsperson werden die genannten Personen nur, wenn sie sich regelmässig und persönlich kümmern und Beistand leisten. Sonst werden es die sich kümmernden Angehörigen der nachfolgenden Kategorie.

Im Zentrum stehen immer der mutmassliche Wille und die Interessen des urteilsunfähigen Patienten. Die vertretungsberechtigte Person hat das zu beachten und darf nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden.

Vorlagen: Muster von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen finden Sie bei MUSTER-URKUNDEN.ch mit nachfolgenden Produkten. 

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Patientenverfügung

  • Anwendbare Situationen der Patientenverfügung
  • Darlegung Motivation und persönliche Werthaltung
  • Therapieziele und medizinische Massnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung
  • Einsetzung Vertretungsperson und Ersatz-Vertretungsperson

0.00 CHF

Vorsorgeauftrag (Ausführliche Version)

  • Vorsorgeauftrag soll im Fall der Urteilsunfähigkeit (Koma, Krankheit u.dgl.) die Personen- und Vermögenssorge regeln
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Personensorge
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Vermögenssorge
  • Verfügung Inhalt und Umfang der Sorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Verfügung Entschädigung
  • Widerruf, Kündigung, Erlöschen und Wideraufleben
  • Rechtswahl

49.90 CHF