Eingetragene Partnerschaft

Eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für die gleichgeschlechtlichen Partner eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Die Partner bzw. Partnerinnen sind einander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft.

Um eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können, müssen die Partner die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.

  •     Die Partner müssen das 18. Alterjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
  •     Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  •     Bevormundete Personen brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
  •     Zwischen den Partner dürfen keine unerlaubten Verwandschaftsbeziehungen bestehen.
  •     Einer der beiden Partner muss die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen oder Wohnsitz in der Schweiz haben.

Das Verfahren zur eingetragenen Partnerschaft läuft analog zur Heirat ab. Zuständig ist das Zivilstandesamt am Wohnort eines oder beider Partner. Der Zivilstandesbeamte beurkundet nach erfolgter Vorprüfung die Erklärungen des Paares, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu wollen in einer Partnerschaftsurkunde und lässt die beiden Partner die Urkunde unterschreiben. Anschliessend wird der Partnerschaftsausweisals Bescheinigung über die eingetragene Partnerschaft ausgestellt. 

Mit Eingehung der eingetragenen Partnerschaft behält jeder Partner seinen bisherigen Namen. Dasselbe gilt für den Bürgerort. Für den Erwerb des Schweizerischen Bürgerrechts durch den ausländischen Partner sieht das Gesetz keine Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung vor.

Jeder Partner verfügt frei über sein Vermögen und haftet für seine Schulden mit dem eigenen Vermögen. Dies entspricht der Gütertrennung im Eherecht. Auf Verlangen müssen die Partner einander über Einkommen, Vermögen und Schulden Auskunft geben. Dieses Recht kann auch gerichtlich eingefordert werden. Für den Fall der Auflösung der Partnerschaft können die Partner eine besondere Regelung vereinbaren und z.B. vorsehen, dass die Vermögenswerte nach den Bestimmungen des Eherechts über die Errungenschaftsbeteiligung geteilt werden. Der Vermögensvertrag ist nur gültig, wenn er von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet wird.

In steuer- und erbrechtlicher Hinsicht werden gleichgeschlechtliche Paare Ehepaaren gleichgestellt. Stirbt ein Partner, so hat die überlebende Person in der AHV und der beruflichen Vorsorge die gleiche Rechtsstellung wie ein Witwer.

Den in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen ist nicht erlaubt, ein Kind zu adoptieren oder fortpflanzungsmedizinische Verfahren zu nutzen. Auch die Adoptionvon Kindern des Partners ist nicht möglich. Hat eine Person Kinder, so steht ihr Partner ihr bei der Erfüllung der Unterhaltspflicht und in der Ausübung der elterlichen Sorge in angemessener Weise bei und vertritt sie, wenn die Umstände es erfordern.

Die beiden Partner können bei Gericht gemeinsam die Auflösung der Partnerschaft beantragen. Zudem kann jeder Partner die Auflösung verlangen, wenn das Paar sein mindestens einem Jahr getrennt lebt. Wie bei der Ehe werden die Anwartschaften in der beruflichen Vorsorge geteilt. Nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist grundsätzlich jeder Partner für den eigenen Unterhalt verantwortlich. Eine Person, die aufgrund der Aufgabenteilung während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft ihre Erwerbstätigkeit eingeschränkt oder nicht ausgeübt hat, kann aber von ihrem Partner angemessene Unterhaltsbeiträge verlangen, bis der Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert werden kann.

Sortieren nach
Anzeige

Konkubinatsvertrag (mit Inventar)

  • Umfassende Regelung Ihres Konkubinatsverhältnisses
  • Gründung bzw. Bestätigung Lebenspartnerschaft
  • Inventar der beweglichen Vermögenswerte
  • Regelung Bezahlung Lebensunterhaltskosten
  • Regelung Vermögen und Schulden
  • Regelung Vorsorge
  • Vollmacht für Alltagsgeschäfte
  • Vollmacht für übrige Geschäfte
  • Trennungsregeln
  • Verweisung auf weitere Anordnung ausserhalb Konkubinatsvertrag (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag)

29.90 CHF

Patientenverfügung

  • Anwendbare Situationen der Patientenverfügung
  • Darlegung Motivation und persönliche Werthaltung
  • Therapieziele und medizinische Massnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung
  • Einsetzung Vertretungsperson und Ersatz-Vertretungsperson

0.00 CHF

Vorsorgeauftrag (Ausführliche Version)

  • Vorsorgeauftrag soll im Fall der Urteilsunfähigkeit (Koma, Krankheit u.dgl.) die Personen- und Vermögenssorge regeln
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Personensorge
  • Einsetzung Person und Ersatz-Person für Vermögenssorge
  • Verfügung Inhalt und Umfang der Sorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Verfügung Entschädigung
  • Widerruf, Kündigung, Erlöschen und Wideraufleben
  • Rechtswahl

49.90 CHF

Konkubinatsvertrag (mit Kind und Inventar)

  • Umfassende Regelung Ihres Konkubinatsverhältnisses
  • Gründung bzw. Bestätigung Lebenspartnerschaft
  • Mit gemeinsamen Nachkommen
  • Inventar der beweglichen Vermögenswerte
  • Regelung Bezahlung Lebensunterhaltskosten
  • Regelung Vermögen und Schulden
  • Regelung Vorsorge
  • Vollmacht für Alltagsgeschäfte
  • Vollmacht für übrige Geschäfte
  • Trennungsregeln (inkl. gemeinsames Sorgerecht und Kinderunterhalt)
  • Verweisung auf weitere Anordnung ausserhalb Konkubinatsvertrag (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag)

39.90 CHF

Konkubinatsvertrag (mit Inventar und Grundstück)

  • Umfassende Regelung Ihres Konkubinatsverhältnisses
  • Gründung bzw. Bestätigung Lebenspartnerschaft
  • Inventar der beweglichen Vermögenswerte
  • Grundstück: Erwerb, Anteile, Finanzierung, künftige Kosten und Lasten, Hypothek
  • Regelung Bezahlung Lebensunterhaltskosten
  • Regelung Vermögen und Schulden (inkl. Hypothek)
  • Regelung Vorsorge
  • Vollmacht für Alltagsgeschäfte
  • Vollmacht für übrige Geschäfte
  • Trennungsregeln (inkl. Grundstück)
  • Verweisung auf weitere Anordnung ausserhalb Konkubinatsvertrag (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag)

39.90 CHF

Konkubinatsvertrag (mit Kind, Inventar und Grundstück)

  • Umfassende Regelung Ihres Konkubinatsverhältnisses
  • Gründung bzw. Bestätigung Lebenspartnerschaft
  • Mit gemeinsamen Nachkommen
  • Inventar der beweglichen Vermögenswerte
  • Grundstück: Erwerb, Anteile, Finanzierung, künftige Kosten und Lasten, Hypothek
  • Regelung Bezahlung Lebensunterhaltskosten
  • Regelung Vermögen und Schulden (inkl. Hypothek)
  • Regelung Vorsorge
  • Vollmacht für Alltagsgeschäfte
  • Vollmacht für übrige Geschäfte
  • Trennungsregeln (inkl. Grundstück, gemeinsames Sorgerecht und Kinderunterhalt) 
  • Verweisung auf weitere Anordnung ausserhalb Konkubinatsvertrag (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag)

49.90 CHF