Verein
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Was ist eine Verein?
Der Verein verfolgt als personenbezogene Körperschaft nichtwirtschaftliche Zwecke und kann, muss aber nicht, ein kaufmännisches Unternehmen betreiben und es haftet – vorbehältlich anderslautender Statutenordnung – ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Der Verein und seine Vorzüge
Wer gemeinsam mit anderen einem Hobby nachgehen will, macht das in der Schweizoftmals in einem Verein. Solche Sport-, Jugend- oder Musikvereine sind weit verbreitet, da ein Verein viele Vorzüge hat. Zum einen ist ein Verein schnell und einfach gegründet, und zum anderen tritt ein Verein als juristische Person in eigenem Namen und Rechnung auf, so dass die Mitglieder nicht persönlich haften müssen.
Wie gründe ich einen Verein und wie ist dieser organisiert?
Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Die Organisation eines Vereins besteht mindestens aus der Vereinsversammlung und dem Vorstand. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen ausschliesslich das Vereinsvermögen, sofern die Vereinstatuten nichts anderes bestimmen (Art. 75a ZGB). Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.
Eintrag ins Handelsregister
Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Beabsichtigt der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu führen oder/und ist er revisionspflichtig, so muss er sich jedoch zwingend ins Handelsregister eintragen lassen (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Der Anmeldung zur Gründung eines Vereins sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufügen (Art. 61 Abs. 3 ZGB).