Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung

Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung?

Die Geheimhaltungserklärung (häufig auch als "Non-Disclosure Agreement" bezeichnet) bezweckt, dass offen gelegte Geheimnisse gewahrt bleiben. Durch die Geheimhaltungsvereinbarung soll dies ausdrücklich klargestellt werden. Es lassen sich durch Geheimhaltungsvereinbarungen verschiedenste Sachverhalte regeln. Häufig anzutreffen sind sie bei geplanten Unternehmensübernahmen (due diligence), im vorvertraglichen Stadium, bei Absichtserklärungen (sog. letter of intent) oder bei der Bekanntgabe von Geschäftsgeheimnissen (Know-how-Transfer), z.B. zur Aufrechterhaltung der für eine Patentierung notwendige Neuheit oder zum Schutz vor der Konkurrenz. Je nach der konkreten Situation kann im Einzelfall die vertraglich geregelte Geheimhaltung der beste Schutz geistiger Güter sein, da z.B. eine Patentierung auch mit der erforderlichen öffentlichen Enthüllung verbunden ist.

Interessenslage der Parteien

Die mitteilende Partei möchte ihre geheimen Informationen geschützt wissen, bevor sie diese einer empfangenden Partei offenbart. Mit einer Geheimhaltungsvereinbarung möchte sie die zukünftige Geheimhaltung offen gelegter, geheimer Informationen sicherstellen und verhindern, dass diese nebst der empfangenden Partei noch weitere Dritten bekannt werden. Besonders hinter dem Know-how einer Unternehmung steckt meist jahrelange Erfahrung und Forschungsarbeit, wodurch sich die Unternehmung allenfalls einen Wissenvorsprung gegenüber ihrer Konkurrenz erarbeitet hat. Eine Offenbarung seines Know-hows und den durch den Verlust des Konkurrenzvorsprungs entstandenen Schaden möchte die Unternehmung durch den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung vermeiden.

Form

Obwohl die Gültigkeit einer Geheimhaltungsvereinbarung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, empfiehlt es sich dringend, sie aus Gründen der Beweisbarkeit schriftlich festzuhalten. Der Inhalt einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung hat Klarheit über den Geheimhaltungswillen, das Geheimhaltungsinteresse, die in die Geheimhaltung einbezogenen Personen sowie den Umfang der geheim zu haltenden Informationen zu schaffen.

Sortieren nach
Anzeige

Geheimhaltungsvereinbarung

  • Vereinbarung über die Geheimhaltung von Informationen u.dgl.
  • Definition der geheimen Informationen
  • Pflichten der Parteien
  • Eigentum und Immaterialgüterrecht
  • Konventionalstrafe

29.90 CHF