Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Unter Gesellschaftsrecht im engeren Sinne versteht man die Gesamtheit aller Normen (ganz überwiegend auf Gesetzesstufe), welche das Innen- und Aussenverhältnis von Gesellschaften regeln. Es behandelt insbesondere die Entstehung und die Beendigung, die Organisation und die Finanzierung von Unternehmen. Massgebend sind

  • die allgemeinen Bestimmungen über die juristischen Personen (Art. 52 ff. ZGB),
  • das Vereinsrecht (Art. 60 ff. ZGB),
  • das Recht der einfachen Gesellschaft (Art. 530 ff. OR),
  • das Recht der Handelsgesellschaften und der Genossenschaft (Art. 552 ff. OR),
  • die Regelungen über die Fusion von Gesellschaften (Art. 1 ff. FusG),
  • spezialgesetzliche Regeln (Art. 1 ff. BankG, z.B. Bank-AG) sowie
  • der «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von «economiesuisse».

Das Gesellschaftsrecht stellt eine geschlossene Anzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung (Formenzwang, numerus clausus) und regelt deren inhaltliche Ausgestaltung (Formenfixierung).

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Aktienbuch dynamisch

  • Vorlage Aktienbuch
  • Zusammensetzung des ausgegebenen Aktienkapitals
  • Alphabetische Aktionärszusammensetzung
  • Aktienübertragungen

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Gesellschaftsvertrag

  • Gründung einer einfachen Gesellschaft
  • Zweck: Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Mitteln
  • Arten Beiträge: Geld, Sachleistungen, Überlassung von Rechten, Arbeitsleistung, Unterlassungspflicht u.dgl.
  • Regelung des Einkommens bzw. der Einkünfte der Gesellschafter
  • Organisation der Gesellschaft (Geschäftsführung,  Innenverhältnis)
  • Verhältnis der Gesellschaft gegenüber Dritten
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Ausscheiden von Gesellschafter
  • Auflösung und Liquidation
  • Salvitorische Klausel
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand

49.90 CHF

Gesellschaftsvertrag (Baukonsortium)

  • Gründung einer einfachen Gesellschaft
  • Zweck: Führung eines Baukonsortiums (Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle)
  • Verschiedene Beitragsarten: Geld, WIR-Guthaben, Arbeiten u.dgl.
  • Regelung des Einkommens bzw. der Einkünfte der Gesellschafter
  • Organisation der Gesellschaft
  • Verhältnis der Gesellschaft gegenüber Dritten
  • Ausscheiden von Gesellschafter
  • Auflösung und Liquidation
  • Salvitorische Klausel
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand

89.90 CHF

Statuten Aktiengesellschaft (Standard)

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals und des darauf einbezahlten Betrags
  • Anzahl, Nennwert und Art der Aktien (Namen- oder Inhaberaktien)
  • Vinkulierung von Namenaktien (Beschränkung der Übertragung von Aktien)
  • Organe: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle
  • Generalversammlung: Befugnisse, Einberufung, Traktandierung, Universalversammlungen, Vorsitz, Stimmrecht und Beschlussfassung
  • Verwaltungsrat: Wahl, Zusammensetzung, Sitzungen, Beschlussfassungen und Aufgaben
  • Revisionsstelle: Revision (mit Verzicht auf Revisionsstelle; Opting-Out), Anforderungen an die Revisionsstelle
  • Rechnungslegung und Gewinnverteilung
  • Form der Bekanntmachungen

49.90 CHF

Stille Gesellschaft

  • Gründung einer stillen Gesellschaft
  • Zweck: Zusammenschluss von mind. 1 Hauptgesellschafter und 1 stillen Teilhaber zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Mitteln
  • Arten Beiträge: Geld, Sachleistungen, Überlassung von Rechten, Arbeitsleistung, Unterlassungspflicht u.dgl.
  • Organisation der Gesellschaft (Geschäftsführung,  Innenverhältnis)
  • Verhältnis der Gesellschaft gegenüber Dritten
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Ausscheiden von Gesellschafter
  • Auflösung und Liquidation
  • Salvitorische Klausel
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand

39.90 CHF