Testament & Nachlassplanung
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Eine Nachlassplanung verfolgt drei Ziele: Sicherstellen, dass die spätere Vermögensteilung dem Willen des Erblassers entspricht, Streit unter den Erben vermeiden und Steuern sparen. Werden für den Todesfall keine speziellen Vorkehrungen getroffen, richtet sich die Aufteilung des Erbes streng nach dem Gesetz. Die gesetzliche Aufteilung entspricht jedoch selten den eigenen Vorstellungen. Möglicherweise kommen Personen zu kurz, denen man einen grösseren Anteil am Erbe zukommen lassen wollte.